… rennende Zeit – laufende Vorbereitungen

Gerade waren wir (Anfang Dezember!) noch im Bürgerbüro wegen neuer Reisepässe, da ist es auch schon Ostern – bzw. heute Karfreitag. Was ist in der Zwischenzeit passiert – Einiges! Ein paar Ausschnitte.

Wir hatten noch im alten Jahr einen Termin bei einem Fachanwalt für Sozialrecht wahrgenommen, um im Bedarfsfall gut informiert etwa der Agentur für Arbeit oder den Krankenverischerungen entgegentreten zu können. Dies für den Fall, dass es die wohl zu erwartenden Schwierigkeiten mit dem in deren Regularien nicht vorgesehenen Ausstieg für zwei Jahre geben sollte – das ganze Internet bzw. ganze Weltreise-Foren sind angefüllt mit solchen Problemen und bürokratischen Hindernissen.

Kostenpunkt für den Herrn Anwalt final etwa € 500 – Informationen nur (leider) wenige. Petra meinte, ich sei nach zweistündigem Internetstudium besser informiert gewesen, als der Herr mit Prüfung zum Fachanwalt. Kein Lob für mich, wirklich nicht … eher Tadel für den Herrn. Sei`s drum, wir haben es versucht und geschadet hat es auch nichts.

Unser Informationsbesuch bei der Agentur für Arbeit dagegen war dann höchst erfreulich, problemlos und auch kostenlos – Petra kann ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld bis in die Zeit nach den zwei Jahren Auszeit konservieren, d.h. sie bekommt im Bedarfsfall nach unserer Reise Arbeitslosengeld. Hintergrund: die erworbenen Ansprüche verjähren erst nach vier Jahren. Soweit so gut.

Auch ein gemeinsamer Besuch bei Petra`s Krankenversicherung, der TK, verlief erstaunlich unproblematisch.

Hintergrund: die normalen Krankenversicherungen, egal ob gesetzlich oder privat versichern grundsätzlich Auslandsaufenthalte nur bis maximal 45 Tage im Jahr (=Urlaub uff Malle) – mehr geht da nicht. Daher war sowieso vorgesehen, eine spezielle Dauerauslandskrankenversicherung z.B. beim ADAC für etwa € 50 mtl. pro Person abschließen. Warum aber dann noch die teure heimische gesetzliche oder private Krankenversicherung zahlen, wenn man sie für zwei Jahre gar nicht in Anspruch nehmen  kann? Fragen über Fragen. Wie entzieht man sich der Kranken-(Pflicht-)versicherung (Ulla Schmidt hab sie selig – sie hat`s mit der Gesundheitsreform eingeführt), ohne seinen ersten Wohnsitz in Deutschland aufzugeben?

Der Herr bei der TK war erstaunlich krea- und kooperativ und hatte die Lösung: Man legt die Versicherung quasi still, behält aber auch alle erworbenen Ansprüche der Vergangenheit (Besitzstand bei unserem vorgerückten Alter), indem man eine sogenannte Anwartschaftsversicherung für € 45 mtl. abschließt. Wenn man dann zurückkommt – wann auch immer – macht man Meldung und, die alte Krankenversicherung lebt zu den alten Konditionen wieder auf. So haben wir das dann gemacht.

Mein Besuch bei der Debeka verlief nicht minder erstaunlich; die Quintessenz lautet: ich bin bei der Debeka schon die ganze Zeit und auch zukünftig in meinem Tarif weltweit und zeitlich unbegrenzt krankenversichert. Vorteil, kein Abschluß einer Dauerauslandskrankenversicherung beim ADAC notwendig – Nachteil weiterhin hohe Kosten bei der Debeka. Hab`s mir sicherheitshalber, da ich es nicht so recht glauben wollte (international und zeitlich unbegrenzt), noch`mal schriftlich geben lassen.

Weitere Vorbereitungen:

Klimaanlage und Generator für`s Womo bestellt und zu Alpha-Cab (siehe auch Link auf unserer Seite) – den Konstrukteuren unserer rollenden Behausung – schicken lassen. Diese bauen die Geräte jetzt ein und nehmen noch Unmengen von kleinen Restarbeiten (sog. thüringisch „Schisstäterschen“) vor. Die Herren Konstrukteure stammen unsprünglich aus Thüringen.

Und dann noch den Visa-Service nicht zu vergessen. Dieser verlangt nach weiteren Passfotos, sozusagen „unbiometrische“, für spezielle Länder. Im Einzelnen Größe 5×5 cm mit Schulter für Indien

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Indien_Passbilder

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… und, ihr werdet es nicht glauben, irgendein muslimisches Land will Passfotos von Petra mit Kopftuch.

Das soll für heute erst mal reichen – irgendwann geht`s weiter!

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